Mietbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Artikel 1. Der Vermieter ist verpflichtet:

a. Die Unterkunft pünktlich wie im Mietvertrag vereinbart bereitzustellen

B. Verfügbar in gutem Zustand und komplett mit Inventar

C. Damit Sie für Ihren Aufenthalt und Ihr Inventar eine ausreichende Gebäude- und Hausratversicherung haben, die auch Schäden während der Mietzeit abdeckt

Artikel 2 Der Mieter ist verpflichtet:

a. Den geschuldeten Mietpreis und die Kaution auch dann zu zahlen, wenn der Gast die Unterkunft nicht oder nur für einen Teil der Mietzeit nutzt, unter Berücksichtigung der Bestimmungen zur Stornierung.

B. Die Unterkunft sorgfältig und ihrem Bestimmungszweck (Erholung) entsprechend zu nutzen.

C. Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters.

D. Die Unterkunft darf nur an die in diesem Mietvertrag genannten Personen überlassen oder vermieten.

f. Die Unterkunft pünktlich (wie im Vertrag vereinbart) und im selben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit zurückzugeben.

Artikel 3. Reservierungen und Preis.

Eine Reservierung gilt ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs der geforderten Anzahlung auf dem vom Vermieter angegebenen Konto als gültig.

 

Mit der Bezahlung dieses Betrages erklärt der Mieter, die aufgeführten Allgemeinen Mietbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

 

Die Preise sind in EURO berechnet und verstehen sich pro Objekt pro Woche bzw. anderem Zeitraum. Es fällt Mehrwertsteuer an. Kosten für Mahlzeiten, Getränke etc. sind nie im Preis inbegriffen. Nebenkosten, wie etwa die obligatorische Endreinigung, werden in der Objektbeschreibung angegeben und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nie im Preis inbegriffen.

 

Artikel 4. Zahlung der Miete.

Bei jeder Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises zu leisten. Diese Anzahlung muss sofort nach Unterschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

 

Die restlichen 70% inklusive Kaution und Kurtaxe müssen spätestens vier Wochen vor Beginn des Aufenthaltes im Ferienhaus auf dem im Mietvertrag angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

Sollte dies nicht geschehen, erhält der Mieter eine E-Mail mit der Aufforderung, den Restbetrag innerhalb von fünf Werktagen zu begleichen. Geschieht dies nicht, gilt dies als Stornierung des Mietobjektes durch den Mieter und es gelten die Stornierungsbedingungen des § 3. Gleichzeitig hat der Vermieter das Recht, das betroffene Ferienhaus erneut zur Vermietung anzubieten.

Erfolgt die Reservierung weniger als vier Wochen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis sofort zu entrichten.

Artikel 5. Stornierung durch den Mieter.

Jede Stornierung muss dem Vermieter per E-Mail mitgeteilt werden.

Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung durch den Mieter, werden vom Vermieter folgende Beträge in Rechnung gestellt:

· Stornierung mehr als vier Wochen vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises (= Anzahlung).

· Stornierung weniger als vier Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.

Wird das Ferienhaus vom Mieter nicht genutzt oder vor Ablauf der Mietzeit verlassen, erfolgt keine Rückerstattung.

 

Artikel 6. Stornierung durch den Vermieter.

Muss der Vermieter aufgrund unvorhergesehener Umstände einen Mietvertrag kündigen, wird der Mieter hierüber umgehend informiert und die geleistete Anzahlung wird zurückerstattet.

 

Wenn die Kündigung des Mietvertrages nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, zahlt der Mieter zusätzlich einen Betrag in Höhe von 20 % des Mietpreises als übliche Entschädigung für Schäden und Unannehmlichkeiten.

 

 

Artikel 7. Beschwerden.

Fragen und Störungen sind dem Administrator zu melden. Beanstandungen müssen unverzüglich (spätestens innerhalb von 48 Stunden) dem Vermieter gemeldet werden.

 

Artikel 8. Beschreibung.

Alle Informationen, sowohl per E-Mail als auch auf www.dekeet.frl, bezüglich des Ferienhauses, der Aufteilung, der Möblierung oder der entsprechenden Einrichtungen werden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und basieren auf den Angaben des Eigentümers.

Sämtliche Informationen zu touristischen und sportlichen Aktivitäten werden von Dritten bereitgestellt und liegen nicht in der Verantwortung des Vermieters.

 

Artikel 9. Ankunft und Abreise.

Die Anreise zum Ferienhaus erfolgt im Normalfall zwischen 15 und 18 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es wird empfohlen, am Anreisetag telefonisch mit der vom Vermieter angegebenen Kontaktperson Kontakt aufzunehmen, um eine genaue Ankunftszeit zu vereinbaren. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Kontaktperson nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, den Vermieter telefonisch zu kontaktieren.

 

Am Abreisetag muss das Ferienhaus bis spätestens 10:00 Uhr geräumt, der Schlüssel und der volle Tank bei der Kontaktperson zurückgegeben und das Boot wieder im Hafen festgemacht werden.

 

Eventuelle Schäden, die bei Mietbeginn vorhanden sind (an Haus, Einrichtung und Zubehör inkl. Boot), sind unverzüglich dem Verwalter zu melden.

 

Artikel 10. Maximale Einwohnerzahl.

Es dürfen maximal 5 Personen im Ferienhaus übernachten, es sei denn, es liegt eine vorherige Zustimmung des Vermieters vor. Die Preise basieren auf 4 Personen. Für eine fünfte Person fallen zusätzliche Gebühren an. Das Mindestalter für Mieter beträgt 21 Jahre, sofern sie nicht von Eltern begleitet werden.


Artikel 11. Wäsche

Ein Wäschepaket liegt bei Ihrer Ankunft für die Betten bereit. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Betten am Ende der Mietzeit abgeräumt werden. Für zwischenzeitliche Änderungen ist der Mieter verantwortlich.

 

Artikel 12. Belästigung – Izakswiid.

Der Mieter verpflichtet sich, weder den Vermieter noch die Anwohner zu belästigen oder zu belästigen. Dem Mieter ist bekannt, dass sich das Mietobjekt in einem Nationalpark befindet und es sich hierbei um ein Natura 2000 Gebiet handelt, in dem unter anderem auf Ruhe Wert gelegt wird.

Der See auf der Rückseite des Mietgrundstücks (Izakswiid) ist nicht Teil des Mietgrundstücks. Dem Mieter ist der Zutritt dort untersagt. Eine eventuelle Geldstrafe, die der Vermieter hierfür erhält, wird direkt an den Mieter weitergegeben. (5.000 € jeweils).

 

Artikel 13. Nutzung.

Der Mieter wird sich wie ein guter Mieter verhalten und das Mietobjekt nutzen und instand halten. Hierzu gehört unter anderem, dass seitens des Mieters oder anderer in seinem Verantwortungsbereich befindlicher Personen keine Beschädigungen, Verschmutzungen, unnötige Abnutzungen und/oder Belastungen am Inventar und sämtlicher auf dem Mietobjekt vorhandener beweglicher und unbeweglicher Gegenstände vorgenommen werden.

 

Rauchen und Haustiere sind nicht gestattet.


Das Ferienhaus liegt im Nationalpark Alde Feanen. Der Mieter ist sich dessen bewusst und wird die Natur respektieren.


Der Boden rund um das Ferienhaus besteht aus Torf und ist daher sehr brandgefährlich. Offenes Feuer ist verboten.


Artikel 14. Boot.

Im Mietpreis enthalten ist ein Stahl-Hin- und Rückeboot inkl. Außenbordmotor. Die tägliche Wartung und Pflege von Boot und Motor obliegt dem Mieter entsprechend der im Ferienhaus vorhandenen Anleitungen. Das Boot wird mit vollem Tank und Notstoppleine übergeben und der Mieter hat dafür zu sorgen, dass diese beim Check-out zusammen mit dem Hausschlüssel an die Kontaktperson zurückgegeben wird.

Der Abschluss von Versicherungen obliegt dem Mieter selbst. Eventuelle Schäden am Boot oder an anderen Booten, die während der Fahrt mit De Keet Boat entstehen, gehen zulasten des Mieters und werden ohne Einschaltung des Vermieters direkt zwischen den beteiligten Parteien geregelt.

 

 

Artikel 15. Brennholz.

Die Nutzung des im Haus vorhandenen Brennholzes steht dem Mieter frei. Möchte der Mieter mehr Holz verbrennen, muss er selbst Holz kaufen.

Das Ferienhaus liegt auf einem ca. 1.600 m2 großen Grundstück, wo sich neben dem Ferienhaus auch ein Holzlagerraum befindet. Bei dem hier enthaltenen Holz handelt es sich um Jungholz und noch nicht zur Nutzung geeignet. Die Verwendung von Holz aus diesem Holzlager ist nicht gestattet.


Artikel 16. Netzunabhängig.

Das Ferienhaus ist netzunabhängig und liegt auf einem ca. 1.600 m2 großen Grundstück ohne Netzanschluss.


Zur Stromerzeugung werden Sonnenkollektoren verwendet. Dem Mieter ist bewusst, dass die Strommenge von der Ergiebigkeit der Sonne abhängig ist und daher knapp sein kann. Der Mieter geht sparsam mit Energie um.


Butan-/Propangasbehälter werden zur Warmwasserbereitung und zum Kochen verwendet.

Das Wasser im Ferienhaus kommt aus einem Wasserreservoir, das Regenwasser sammelt. Das Leitungswasser ist kein Trinkwasser und der Mieter muss selbst für Trinkwasser sorgen.


Dem Mieter ist bekannt, dass die Menge an Gas, Wasser und Strom begrenzt ist. Der Mieter wird hiermit sparsam umgehen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter den übermäßigen Verbrauch von Gas, Strom oder Wasser in Rechnung zu stellen.


Eine Bedienungsanleitung mit Tipps liegt im Ferienhaus bereit. Der Mieter wird hiervon vor Inanspruchnahme der Räumlichkeiten Kenntnis nehmen.

 

Artikel 17. Kaution.

Die geleistete Kaution wird innerhalb von zwei Wochen nach Verlassen des Objekts zurückerstattet, abzüglich eventueller Kosten für die Behebung eventuell festgestellter Schäden am Objekt. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Schäden bei der Abreise dem Verwalter zu melden. Reicht die Kaution nicht aus, kann der Vermieter den Mieter für den übersteigenden Betrag haftbar machen.

 

Artikel 18. Reinigung.

Das Haus muss sauber und ordentlich vorgefunden werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies unverzüglich dem Administrator zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.

Bei der Abreise muss der Mieter das Objekt sauber und ordentlich hinterlassen und sämtlichen (getrennten) Müll, einschließlich Glas, entfernen. Die Endreinigung übernimmt der Verwalter.

 

Artikel 19. Haftung.

Der Vermieter kann nicht für Störungen, Änderungen oder Verhinderungen des Aufenthaltes des Mieters verantwortlich gemacht werden, wenn diese auf unvorhergesehene oder unüberwindbare Ereignisse zurückzuführen sind, auf die er keinen Einfluss hat. Der Vermieter kann nicht für Unannehmlichkeiten verantwortlich gemacht werden, die durch Arbeiten Dritter, wie z. B. der Gemeinde, der Provinz usw., verursacht werden. Der Vermieter kann ebenfalls nicht für Unterbrechungen der Gas-, Wasser- oder Stromversorgung verantwortlich gemacht werden, wenn diese auf mangelnde Sonneneinstrahlung und/oder mangelnden Niederschlag zurückzuführen sind. Der Vermieter lehnt jegliche Verantwortung für Personenschäden, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, persönlichen Gegenständen oder dem Fahrzeug ab, sowie für Kosten, die durch nicht rechtzeitiges Erreichen des Ferienhauses oder der Ferienwohnung aufgrund von Verspätung entstehen.

 

Artikel 20. Kameraüberwachung.

Der Keet ist mit einer Kameraüberwachung ausgestattet. Dieses wird bei Anreise des Mieters ausgeschaltet und nach Ablauf der Mietzeit wieder eingeschaltet. Es ist nicht gestattet, diese Kameras zu manipulieren, da dies das gesamte Sicherheitssystem stören würde.

Für Schäden, die durch Manipulation, Beseitigung oder sonstige Störung der Sicherheitsanlage entstehen, haftet der Mieter. Die Kosten für die Reparatur bzw. den Austausch der Anlage sind vom Mieter vollumfänglich zu erstatten.

 

Artikel 21. Geltendes Recht.

Diese Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht. Für die Schlichtung von Streitigkeiten sind ausschließlich die niederländischen Gerichte zuständig.


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